Cookie-Optionen

Das kürzlich gefällte BGH-Urteil zum Setzen von Cookies im Internet ist zumindest in einer Hinsicht eindeutig: Jeder Website-Betreiber und Werbetreibende, der Cookies verwendet, benötigt dafür die aktive Zustimmung der Nutzer. Ein Teil der Online-Branche begrüßt das Urteil aufgrund der höheren Rechtssicherheit, während der andere dadurch eine deutlich höhere technische Komplexität und wirtschaftliche Risiken für digitale Medienanbieter und Werbetreibende befürchtet. Aber wie wirkt sich das Urteil genau aus und mit welchen Konsequenzen müssen Werbetreibende und Nutzer nun rechnen?

 

Was sind eigentlich Cookies?

Cookies sind Textdateien, die im Browser des Nutzers und somit auf seiner Festplatte gespeichert werden, wenn dieser eine Website besucht. Die mit Hilfe der Cookies gesammelten Daten geben unter anderem Aufschlüsse über das Surfverhalten der Nutzer und sie sorgen dafür, dass der Nutzer bei einem erneuten Besuch der Website wiedererkannt wird.

In der Online-Werbung ermöglichen Cookies somit, den Nutzern individuell auf sie zugeschnittene Werbeinhalte zu präsentieren. Nutzer können Cookies in den Datenschutzeinstellungen ihres Webbrowsers jederzeit wieder löschen.

Wie wirkt sich das BGH-Urteil aus?

Anbieter, die Cookies verwenden, benötigen dafür die eindeutige und aktive Zustimmung der Nutzer. Dabei ist es nicht gestattet, in den Voreinstellungen automatisch den Haken für die Cookie-Einwilligung zu setzen, so dass der Nutzer ihn erst herausnehmen muss, wenn er nicht mit der Nutzung von Cookies einverstanden ist.

Für deutsche und europäische Unternehmen erhöht das Urteil durch seine Eindeutigkeit die Rechtssicherheit. Das hat jedoch auch zur Folge, dass Verstöße eher geahndet werden. Unternehmen müssen mit rechtlichen Konsequenzen oder zumindest einer Abmahnung rechnen, wenn sie ihre Webseiten und Apps nicht entsprechend anpassen.

Wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) und tageschau.de übereinstimmend berichten, gab es unterschiedliche Reaktionen auf das Urteil des Bundesgerichtshofes: Während Alexander Rabe vom Verband der Internetwirtschaft (eco) der Ansicht sei, dass Unternehmen und Nutzer durch das Urteil endlich Klarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Cookies erhielten, vertrete Bernhard Rohleder vom Branchenverband Bitkom den Standpunkt, dass dieses Urteil die Websitebetreiber schwer treffe und zudem viele Internetnutzer nerve.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Rohleder glaubt laut DPA, dass für Internetnutzer mit dem BGH-Urteil ein weiterer Komfortverlust entstehe und begründet dies folgendermaßen: „Sie müssen häufiger Banner wegklicken oder Häkchen, bevor sie die gewünschten Inhalte sehen." Nach Aussage von Rohleder dienten Cookies Website-Betreibern und Usern zudem gleichermaßen, wie etwa bei Warenkörben in Online-Shops oder wenn es darum ginge, das Webseitenerlebnis für Nutzer zu verbessern.

Dem BGH-Urteil war ein Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem Gewinnspielanbieter Planet 49 vorausgegangen.

Weniger Reichweite und mehr Aufwand für Website-Betreiber?

Das Online-Magazin t3n sieht vor allem Website-Betreiber (Publisher, Blogbetreiber und Shops) vom BGH-Urteil betroffen, weil diese nun auf die aktive Einwilligungslösung zur Speicherung von Cookies umstellen müssten. Die bisher vorrangig auf Cookies basierende, zielgruppengenaue Werbung stelle noch immer eine wichtige Finanzierungssäule für Anbieter digitaler Medien dar. Die absehbaren Folgen seien sinkende Reichweiten und eine weitere Verschiebung der Media Budgets zu Login-pflichtigen Online-Angeboten großer US-Player. Ebenso könnten von dem Urteil sowohl Login-Allianzen wie Net-ID, als auch Fingerprinting-basierte Lösungen profitieren (Quelle: https://t3n.de).

 

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