Warum ist Barrierefreiheit für meine Webseite notwendig?

Der European Accessibility Act (EAA) verlangt von vielen Unternehmen, dass sie bis 2025 digital zugänglich sind. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Webinhalte auf das kommende Gesetz vorzubereiten.

Vorteile für Ihr Unternehmen, wenn die Webseite barrierefrei ist

Inklusion

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden und Kunden, dass digitale Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen Realität ist.

Konformität

Vermeiden Sie unnötige Strafen von bis zu 100.000 Euro, indem Sie den European Accessibility Act (EAA) einhalten.

Reichweite Erhöhen

Sie verbessern die Nutzungserfahrung für alle, erreichen mehr Menschen und generieren mehr Neukunden und Umsatz.

Kosten sparen

Websites nachträglich zugänglich zu machen, kann kostspielig und zeitaufwendig sein. Vermeiden Sie hohe Absprungraten.

Alles, was Sie über das Gesetz wissen müssen

Justizia Waagschale

Der European Accessibility Act

Der EAA verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich zu machen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Produkten und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig sind. In Deutschland wird diese Vorschrift durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Das europäische Barrierefreiheitsgesetz muss von allen EU-Staaten bis zum 28. Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

Hammer eines Richters

Was genau besagt das Gesetz zur Verbesserung der Zugänglichkeit?

Das Gesetz fördert die Gleichstellung und Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen und fordert barrierefreien Zugang, Information, Kommunikation, Anpassung des Arbeitsplatzes und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Bei Nichteinhaltung drohen je nach Verstoß Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Mann mit Brille sitzt vor einem Laptop und schreibt über die Tastatur

Perfekt vorbereitet auf den EAA - Erfüllen Sie die EN 301 549

EN 301 549 enthält Normen, um digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzenden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen. Sie enthält die technischen Spezifikationen, die erforderlich sind, um den European Accessibility Act (EAA) zu erfüllen, der die Barrierefreiheit auf dem EU-Markt verbessern soll. Durch die Einhaltung der EN 301 549 können Organisationen die Einhaltung des EAA sicherstellen und eine integrativere digitale Landschaft in der EU fördern.

Eine Frau und ein Mann mit Sehbehinderung sitzen lächelnd vor einem Computer

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit überhaupt?

Das seit 2002 geltende Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert Barrierefreiheit als die Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen, Verkehrsmittel, Informationssysteme, Kommunikationsmittel und andere gestaltete Lebensbereiche in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderungen, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zu finden, zu nutzen und zu bedienen. Damit soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen alles selbstbestimmt nutzen können.

Eine sehbehinderte Frau sitzt vor einem Computer und bedient eine Blindentastatur

Absolute Notwendigkeit für Menschen mit Behinderung

Weltweit haben etwa 1 Milliarde Menschen eine Behinderung. Davon sind 215 Millionen sehbehindert und haben daher große Probleme mit der Nutzbarkeit von Websites. Es reicht nicht mehr aus, nur Gebäude barrierefrei zu gestalten, auch im Internet muss Inklusion gelebt werden. Alle Menschen sollen gleichberechtigt an den digitalen Medien teilhaben können.

Wen betrifft der EAA?

  • Hersteller von betimmten Produkten
  • Händler und Importeure dieser Produkte
  • Bestimmte Dienstleistungen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von dem Gesetz ausgenommen. Bringen solche Unternehmen jedoch Produkte auf den Markt, fallen sie unter den EAA.

Was sind die Hauptziele des Gesetzes?

Das Hauptziel des Gesetzes ist die Beseitigung von Hindernissen und Barrieren, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, ihre Rechte und Freiheiten in vollem Umfang wahrzunehmen.

Was muss barrierefrei gestaltet werden?

Unter anderem müssen die folgenden Produkte barrierefrei sein. Eine vollständige Liste finden Sie in unserem EAA-Whitepaper:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone, Router
  • Geldautomaten, Ticket- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang

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FAQ

Müssen Webseiten mit normalen Kontaktformularen ebenfalls barrierefrei sein?

Ja, auch normale Kontaktformulare müssen gemäß der Web Accessibility Directive und den WCAG barrierefrei sein, sofern sie konkret auf den Abschluss eines Verbrauchervertrages abzielen. Das bedeutet, sie müssen per Tastatur navigierbar, für Screenreader zugänglich und klar beschriftet sein.

Eye-Able® hilft, diese Anforderungen zu erfüllen. Mit Funktionen wie Kontrastanpassungen, Schriftgrößenänderungen und Screenreader-Unterstützung wird sichergestellt, dass Kontaktformulare für alle Nutzer zugänglich sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Ja, auch Webseiten mit Terminbuchungen oder Tischreservierungen müssen barrierefrei sein, da diese die konkrete Absicht eines Vertragsabschlusses, wie die Inanspruchnahme einer gastronomischen oder sonstigen Dienstleistung, beinhalten. Menschen mit Behinderungen sollen problemlos Termine buchen können, zum Beispiel über tastaturfreundliche und screenreaderkompatible Formulare.

Eye-Able® hilft dabei, diese Systeme barrierefrei zu gestalten. Mit Funktionen wie Textvergrößerung, Kontrastoptimierung und leichter Navigation sorgt Eye-Able® dafür, dass Buchungen und Reservierungen für alle Nutzer zugänglich und nutzerfreundlich sind.

Ja, auch Webseiten mit Click & Collect-Funktionen müssen barrierefrei sein, da hier eine Bestellung ausgeführt und somit ein Verbrauchervertrag geschlossen wird. Gemäß den WCAG-Richtlinien und der EU-Web Accessibility Directive sollten alle interaktiven Elemente, wie Bestell- und Abholoptionen, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Das bedeutet, dass sie per Tastatur bedienbar, für Screenreader lesbar und visuell klar strukturiert sein müssen.

Eye-Able® unterstützt Unternehmen dabei, ihre Click & Collect-Seiten barrierefrei zu gestalten. Mit Funktionen wie Kontrastanpassung, Textvergrößerung und Screenreader-Kompatibilität sorgt Eye-Able® dafür, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, diese Dienste problemlos nutzen können.

Auch unsere Kunden nutzen Eye-Able® um ihre Webseiten barrierefrei zu machen

Die Eye-Able®-Erweiterung für Barrierefreiheit ist im Premium Webseiten-Paket von Greven Medien bereits enthalten.

Im Basic- und Business-Paket kann sie optional hinzugebucht werden.

Hier erfahren Sie mehr über die Webseiten-Pakete von Greven Medien.

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